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Grundsätze

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation [MobRehaEmpf]
Sozialversicherungsrecht
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MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation



Ziff. I.4. MobRehaEmpf, Ausschlusskriterien

Eine mobile Rehabilitationsleistung kommt nicht in Betracht bei

  • -unzureichender pflegerischer, medizinischer und sonstiger häuslicher Versorgung,
  • -fehlender Kooperation der An- und Zugehörigen,
  • -Angewiesen sein auf nicht transportable therapeutische Geräte,
  • -die Therapie beeinträchtigenden Abhängigkeitserkrankungen,
  • -nicht beeinflussbarer Fremd- oder Selbstgefährdung,
  • -Verwahrlosung.

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