Der Gründungsvertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
a)den Namen der Vereinigung mit den voran- oder nachgestellten Worten "Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung" oder der Abkürzung "EWIV", es sei denn, dass diese Worte oder diese Abkürzung bereits im Namen enthalten sind;
b)den Sitz der Vereinigung;
c)den Unternehmensgegenstand, für den die Vereinigung gegründet worden ist;
d)den Namen, die Firma, die Rechtsform, den Wohnsitz oder den Sitz sowie ggf. die Nummer und den Ort der Registereintragung eines jeden Mitglieds der Vereinigung;
e)die Dauer der Vereinigung, sofern sie nicht unbestimmt ist.
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