Category Image
Rundschreiben

1997 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Arbeitsförderungs-Reformgesetz; hier: Versicherungs- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen [RS 1997/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1997 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. A.III.1. RS 1997/01, Allgemeines

Die Vorschrift des § 351 SGB III regelt die Erstattung zu Unrecht gezahlter Arbeitslosenversicherungsbeiträge. . . Für die Arbeitslosenversicherung gilt . . . der Grundsatz, dass zu Unrecht gezahlte Beiträge zu erstatten sind (vgl. § 26 Absatz 2 1. Halbsatz SGB IV).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.