Hilfe zur Nutzung der Rechtsdatenbank
Haben Sie Fragen oder sind Sie auf der Suche nach bestimmten Inhalten in der Rechtsdatenbank? Unsere Hilfeseite gibt Ihnen einen Überblick über alle wichtigen Inhalte und Funktionen.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Die Rechtsdatenbank im AOK-Fachportal für Arbeitgeber enthält umfassende und aktuelle Informationen zu Sozialversicherung, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Sie sind jeweils in vier Bereiche unterteilt:
- Lexikon: Erklärung grundlegender Fachbegriffe und Zusammenhänge der Themen Sozialversicherung, Arbeitsrecht und Steuerrecht
- Rechtsgrundlagen: Relevante Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Rundschreiben
- Urteile: Aktuelle Urteile von Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof und Bundessozialgericht
Suche
Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff in das Eingabefeld ein. Durch die Filter über der Trefferliste kann das Ergebnis nach Ihren Suchkriterien eingeschränkt werden. Klicken Sie bitte auf einen Eintrag im Filter, um nur Treffer aus dem gewählten Bereich anzuzeigen.
Inhaltsverzeichnis
Anstelle der Suche können Sie auch über das Inhaltsverzeichnis nach relevanten Inhalten suchen. Um das Inhaltsverzeichnis zu öffnen, klicken Sie bei „Inhalte der Rechtsdatenbank“ auf „Einblenden“. Die Auswahl eines der drei Einträge „Lexikon“, „Rechtsgrundlagen“ oder „Urteile“ klappt den gewählten Inhaltsbereich aus und zeigt dessen Teilbereiche und Dokumente an. Teilbereiche mit weiteren Unterbereichen und Seiten sind mit einem Ordnersymbol gekennzeichnet. Diese Teilbereiche können Sie ebenfalls per Auswahl ausklappen. Einzelne Dokumente öffnen Sie per Klicken oder Antippen.
Um zu einer übergeordneten Ebene zurück zu gelangen, wählen Sie die gewünschte Ebene aus, die Ihnen jeweils oben im ausgeklappten Bereich angezeigt wird.
Dokumentanzeige
Sie rufen ein Dokument auf, in dem Sie in der Trefferliste oder im Inhaltsverzeichnis einen Dokumenttitel anklicken. Im Dokument stehen Ihnen neben der Dokumentansicht Möglichkeiten zur Weiterverarbeitung zur Verfügung: Unten links unter jedem Dokument finden Sie die Funktionen „PDF erzeugen“ und „Drucken“.
Rechts über jedem Dokument finden Sie Links zum vorhergehenden und nachfolgenden Dokument. Auch ein Rücksprung auf die Trefferliste ist dort möglich.
Lesezeichen für registrierte Nutzer
- Registrierte Nutzer können sich für einzelne Dokumente Lesezeichen setzen und sie zu einem späteren Zeitpunkt aus einer Lesezeichenliste einfach wieder aufrufen.
- Lesezeichen können sowohl in der Trefferliste als auch in der Dokumentenansicht durch Klick auf „Merken“ beziehungsweise „Nicht mehr merken“ gesetzt oder gelöscht werden.
- Die Liste der persönlichen Lesezeichen für Dokumente der Rechtsdatenbank ist auf jeder Seite der Rechtsdatenbank über den Link „Lesezeichen“ im Suchbereich aufrufbar. Jedes Dokument kann aus der Lesezeichen-Liste über ein Löschsymbol gelöscht werden.
- Um Lesezeichen zu setzen und anzuzeigen, müssen Sie eingeloggt sein.
- Über das Symbol „Person“ oben rechts auf der Website können Sie sich mit Ihren vorhandenen Nutzerdaten anmelden.
- Wenn Sie noch keine Login-Daten haben, können Sie sich über das Symbol „Person“ auch registrieren. Die Registrierung ist kostenlos.
Weitere Informationen zum Exklusiven Bereich finden Sie hier.
Wer hilft bei technischen Problemen?
Bei Problemen mit der Darstellung von Inhalten oder wenn Sie einen Service nicht nutzen können, schreiben Sie uns bitte.
Kontakt zur AOK Bayern
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service
Bankdaten