Gehaltsrechner & Brutto-Netto-Rechner 2022

Mit dem praktischen Gehaltsrechner ermitteln Sie aus dem Bruttogehalt mit nur wenigen Angaben das Nettogehalt, die Sozialversicherungsbeiträge, Abzüge und den Arbeitgeberanteil.

Was können Sie mit dem Gehaltsrechner berechnen?

Der Gehaltsrechner der AOK ist ein nützliches Tool gerade bei Neueinstellungen oder in Gehaltsverhandlungen. Er beantwortet unter anderem die folgenden Fragen:

  • Wie hoch sind die Abzüge vom Bruttogehalt?
  • Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil?
  • Wie wirkt sich die Kirchensteuer aus?
  • Wie hoch ist die Steuerlast bei unterschiedlichen Lohnsteuerklassen?
  • Wie hoch sind die Umlagen?
  • Wie wirken sich Vermögenswirksame Leistungen aus?
  • Welchen Effekt hat eine Direktversicherung auf das Gehalt?
  • Wie wirken sich Freibeträge und Hinzurechnungsbeträge aus?
  • Welche Folgen hat der geldwerte Vorteil bei einem Dienstwagen für das Nettogehalt?

Was ist neu 2022?

Der Rechner berücksichtigt für die Gehaltsberechnung relevante rechtliche Änderungen wie

  • die neue Insolvenzgeldumlage von 0,09 Prozent
  • die Erhöhung des Kinderlosenzuschlags in der Pflegeversicherung von 0,25 auf 0,35 Prozent
  • den in 2022 anfallenden Arbeitgeberanteil in der Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben
  • Den neuen Übergangsbereich für Arbeitsentgelte in der Spanne zwischen zwischen 520,01 EUR und 1.600,00 EUR
  • Den erhöhten Grundfreibetrag im Steuerrecht für 2022 

Ihre Berechnung





Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge hat sich zum 1. Oktober 2022 verändert, weshalb keine Jahreswerte ermittelt werden können.







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Aktuelles Berechnungsdatum: 2.4.2025 | Programmversion: 22.1.0
Dieses Tool dient zur ersten Orientierung. Es ersetzt keinesfalls ein komplettes Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramm.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Auskunft über Ihre Steuerschuld und Sozialversicherungsbeiträge dar.
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Tipps für Benutzer

Der Gehaltsrechner benötigt nur wenige Eckdaten: Bruttogehalt, Berechnungszeitraum, Bundesland des Beschäftigungsorts, Geburtsjahr, Steuerklasse, Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung, zuständige AOKs – schon kann die Berechnung losgehen. Zusätzlich können Sie noch Angaben über Freibeträge, Hinzurechnungsbetrag, VWL‑Sparrate, Direktversicherung und den geldwerten Vorteil eines Dienstwagens machen, die in die Berechnung einfließen.

Das Ergebnis der Berechnung kann als PDF oder Excel-Tabelle exportiert werden.

Mit dem Rechner kann das Nettogehalt auch für Mitarbeiter ermittelt werden, die in einer anderen Krankenkasse als der AOK versichert sind.

Bei Minijobs und im Übergangsbereich können seit 2020 weitere Angaben zum Beispiel zu vermögenswirksamen Leistungen oder geldwerten Vorteilen gemacht werden.

Bei Gehältern unter 1.300 Euro kann die Anwendung des Übergangsbereichs auch abgewählt werden.

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