Gesetze
LPartG – Lebenspartnerschaftsgesetz
Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)
Sonstige
LPartG – Lebenspartnerschaftsgesetz
Abschnitt 1, Begründung der Lebenspartnerschaft
§ 1 LPartG, Lebenspartnerschaft
Abschnitt 2, Wirkungen der Lebenspartnerschaft
§ 2 LPartG, Partnerschaftliche Lebensgemeinschaft
§ 3 LPartG, Lebenspartnerschaftsname
§ 4 LPartG, Umfang der Sorgfaltspflicht
§ 5 LPartG, Verpflichtung zum Lebenspartnerschaftsunterhalt
§ 6 LPartG, Güterstand
§ 7 LPartG, Lebenspartnerschaftsvertrag
§ 8 LPartG, Sonstige vermögensrechtliche Wirkungen
§ 9 LPartG, Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners
§ 10 LPartG, Erbrecht
§ 11 LPartG, Sonstige Wirkungen der Lebenspartnerschaft
Abschnitt 3, Getrenntleben der Lebenspartner
§ 12 LPartG, Unterhalt bei Getrenntleben
§ 13 LPartG, Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben
§ 14 LPartG, Wohnungszuweisung bei Getrenntleben
Abschnitt 4, Aufhebung der Lebenspartnerschaft
§ 15 LPartG, Aufhebung der Lebenspartnerschaft
§ 16 LPartG, Nachpartnerschaftlicher Unterhalt
§ 17 LPartG, Behandlung der gemeinsamen Wohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Aufhebung der Lebenspartnerschaft
§§ 18 und 19 LPartG, (weggefallen)
§ 20 LPartG, Versorgungsausgleich
Abschnitt 5, Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
§ 20a LPartG, Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Abschnitt 6, Übergangsvorschriften
§ 21 LPartG, Anwendung eherechtlicher Regelungen auf Lebenspartnerschaften
§ 22 LPartG, Abgabe von Vorgängen
Abschnitt 7, Länderöffnungsklausel
§ 23 LPartG, Abweichende landesrechtliche Zuständigkeiten
§ 1 LPartG , Lebenspartnerschaft 1 Nach dem 30. 9. 2017 können Lebenspartnerschaften zwischen 2 Personen gleichen Geschlechts nicht mehr begründet werden. 2 Dieses Gesetz gilt für
1. vor dem 1. 10. 2017 in der Bundesrepublik Deutschland begründete Lebenspartnerschaften und 2. im Ausland begründete Lebenspartnerschaften, soweit auf sie deutsches Recht anwendbar ist.