Category Image
Rundschreiben

2019 - Rundschreiben Nr. 13

Grundsätzliche Hinweise zum Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) und für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren) [RS 2019/13]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2019 - Rundschreiben Nr. 13



Ziff. 5.1.7. RS 2019/13, Personen in betrieblichen Einstiegsqualifizierungen und in Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen

Die im Rahmen des § 54a SGB III bezuschussten betrieblichen Einstiegsqualifizierungen und die im Rahmen des § 79 Absatz 2 SGB III bezuschussten Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen sind nach § 11 Absatz 2 Nummer 3 AAG vom AAG-Verfahren ausgenommen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Bayern
Grafik Firmenkundenservice

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Firmenkundenservice

Bankdaten

Hier finden Sie die Bankverbindungen und die Betriebsnummer der AOK Bayern