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Rundschreiben

2017 - Rundschreiben Nr. 10

Gemeinsames Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft [RS 2017/10]
Sozialversicherungsrecht
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2017 - Rundschreiben Nr. 10



Ziff. 9.3.5. RS 2017/10, Berechnung des Mutterschaftsgeldes aus Nettoarbeitsentgelt und Teilarbeitslosengeld

Versicherte, die eines von mehreren nebeneinander ausgeübten versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen verlieren, erhalten für eine begrenzte Zeit einen angemessenen Ersatz für das ausgefallene Arbeitsentgelt in Form eines Teilarbeitslosengeldes nach § 162 SGB III. Die Berechnung des Mutterschaftsgeldes aus den weiterhin bestehenden Arbeitsverhältnissen erfolgt in Höhe des Nettoarbeitsentgeltes. Aufgrund des Bezuges des Teilarbeitslosengeldes erfolgt die Berechnung des Mutterschaftsgeldes in Höhe des Krankengeldes.

Beispiel 70: Berechnung Mutterschaftsgeld aus Nettoarbeitsentgelt und Teilarbeitslosengeld

Beginn der Schutzfrist 10. 11.

Berechnungszeitraum August, September und Oktober

Es besteht ein Arbeitsverhältnis und es wird ein Teilarbeitslosengeld nach § 162 SGB III bezogen.

kalendertägliches Teilarbeitslosengeld15 EUR
monatliches Nettoarbeitsentgelt aus dem Arbeitsverhältnis420 EUR
Nettoarbeitsentgelt für die Monate August bis Oktober1 260 EUR

Lösung:

a) Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes

kalendertägliches Mutterschaftsgeld aus dem Teilarbeitslosengeld15 EUR

b) Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgeltes

Formel 1:

1260 EUR : 90 = 14 EUR kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt

Zahlung von Mutterschaftsgeld ab dem 10. 11.

  • 1.aus dem Teilarbeitslosengeld in Höhe von 15 EUR kalendertäglich
  • 2.aus dem Nettoarbeitsentgelt in Höhe von 13 EUR kalendertäglich; darüber hinaus besteht ein Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Zuschuss nach § 20 Absatz 1 MuSchG in Höhe von 1 EUR kalendertäglich.

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