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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 32 SGB V Ziff. 5. RS 1988/01, Neue Heilmittel

Die an der . . . vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte dürfen neue Heilmittel nur verordnen, wenn der therapeutische Nutzen durch den [Gemeinsamen Bundesausschuss] anerkannt ist (§ 138 in Verb. mit § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 SGB V).


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