§ 42 PsychTh-RL, Evaluation gemäß Beschluss vom 20. 11. 2020
Der G-BA überprüft innerhalb von 5 Jahren nach Inkrafttreten der Regelung in § 11a die Auswirkung der Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung auf die Inanspruchnahme von Leistungen nach dieser Richtlinie sowohl im Einzel- als auch Gruppensetting.
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