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Richtlinien

BRi – Begutachtungs-Richtlinien

Richtlinien zum Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach § 17 Absatz 1 SGB XI (Begutachtungs-Richtlinien - BRi)
Sozialversicherungsrecht
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BRi – Begutachtungs-Richtlinien



Ziff. 6.1.1. BRi, Gutachten nach Hausbesuch

Die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit erfolgt im Regelfall durch umfassende persönliche Befunderhebung im Wohnbereich der antragstellenden Person. Dies gilt für Anträge auf häusliche und vollstationäre Pflege gleichermaßen. Die Ergebnismitteilung an die Pflegekasse erfolgt mittels des "Formulargutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit" (vgl. Punkte 6.2 und 6.3).


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