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EStG – Einkommensteuergesetz

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EStG – Einkommensteuergesetz



§ 113 EStG, Anspruchsberechtigung

Unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Absatz 1, die im Veranlagungszeitraum 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erzielen, haben Anspruch auf eine Energiepreispauschale.

§ 113 angefügt durch G vom 23. 5. 2022 (BGBl. I S. 749).


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