Category Image
Gesetze

StGB – Strafgesetzbuch

Strafgesetzbuch (StGB)
Sonstige
Navigation
Navigation

StGB – Strafgesetzbuch



§ 224 StGB, Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung

  • 1.durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
  • 2.mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
  • 3.mittels eines hinterlistigen Überfalls,
  • 4.mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
  • 5.mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK Bayern
Grafik Firmenkundenservice

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Firmenkundenservice

Bankdaten

Hier finden Sie die Bankverbindungen und die Betriebsnummer der AOK Bayern