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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 3.1.1.1.2.1.6.2. RS 2022/06, Anzeige der Arbeitsunfähigkeit gegenüber der Agentur für Arbeit

§ 311 Satz 1 Nummer 1 SGB III verpflichtet Antragstellende und die Leistungsbeziehenden, der Agentur für Arbeit die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Hinsichtlich der Form dieser Anzeige bestehen keine Vorschriften; jedenfalls ist die Schriftform nicht zwingend erforderlich, sodass auch durch eine mündliche oder telefonische Anzeige der Arbeitsunfähigkeit dem Erfordernis genügt wird.


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