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EStG – Einkommensteuergesetz

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EStG – Einkommensteuergesetz



§ 83 EStG, Altersvorsorgezulage

In Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen wird eine Zulage gezahlt, die sich aus einer Grundzulage (§ 84) und einer Kinderzulage (§ 85) zusammensetzt.


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