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Grundsätze

KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung

Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung [KVdRMeldeGs]
Sozialversicherungsrecht
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KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung



Ziff. 2.2.1.j. KVdRMeldeGs, Weiterzahlung einer Waisenrente

Wird eine Waisenrente weitergezahlt, ist die Krankenkasse darüber zu unterrichten, wenn nach Ziff. 1.2.2. eine Meldung über den Antrag auf Weiterzahlung erstattet wurde.


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