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BKV – Berufskrankheiten-Verordnung

Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)
Sozialversicherungsrecht
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BKV – Berufskrankheiten-Verordnung



§ 1 BKV, Berufskrankheiten

Berufskrankheiten sind die in der Anlage 1 bezeichneten Krankheiten, die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, § 3 oder § 6 SGB VII begründenden Tätigkeit erleiden.

§ 1 geändert durch V vom 11. 6. 2009 (BGBl. I S. 1273).


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