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Rundschreiben

1991 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Rentenreformgesetz 1992 und Renten-Überleitungsgesetz; Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht sowie Hinzuverdienstgrenzen [RS 1991/01]
Sozialversicherungsrecht
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1991 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. B.II.2. RS 1991/01, Festsetzung durch Rechtsverordnung

(1) Wie bisher werden die für das Kalenderjahr jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festgesetzt. Die entsprechende Ermächtigung hierzu enthält § 160 SGB VI. . .

(2) Auch für das Beitrittsgebiet werden die Beitragsbemessungsgrenzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festgesetzt. Die Ermächtigung zum Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung enthält § 275b SGB VI. . .

(3) . . .


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