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Rundschreiben

1991 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Rentenreformgesetz 1992 und Renten-Überleitungsgesetz; Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht sowie Hinzuverdienstgrenzen [RS 1991/01]
Sozialversicherungsrecht
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1991 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. B.IV.4.1.2. RS 1991/01, Bezieher einer Vollrente wegen Alters

Der Arbeitgeber hat nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VI den Beitragsanteil für die nach § 5 Absatz 4 [Satz 1] Nummer 1 SGB VI rentenversicherungsfreien Bezieher einer Vollrente wegen Alters zu tragen (vgl. Ausführungen unter Ziff. A.II.1.9.). Der Bezug einer Teilrente wegen Alters begründet keine Rentenversicherungsfreiheit, sodass für Bezieher einer solchen Teilrente der volle Rentenversicherungsbeitrag anfällt.


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