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Rundschreiben

1991 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Rentenreformgesetz 1992 und Renten-Überleitungsgesetz; Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht sowie Hinzuverdienstgrenzen [RS 1991/01]
Sozialversicherungsrecht
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1991 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. B.VII.2. RS 1991/01, Benachrichtigung des Rentenversicherungsträgers

Nach § 211 Satz 3 SGB VI ist der zuständige Rentenversicherungsträger über die Erstattung [elektronisch] zu benachrichtigen; eine solche Benachrichtigung ist aber nur erforderlich, wenn die Meldung storniert wird. Hierdurch sollen die Rentenversicherungsträger zusätzlich zur Stornierung der von der Erstattung betroffenen Beitragszeiten im Meldeverfahren einen Hinweis über den Erstattungszeitraum im Versicherungskonto aufnehmen können.


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