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Rundschreiben

2002 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen [RS 2002/02]
Sozialversicherungsrecht
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2002 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. B.IV.1.1. RS 2002/02, Beitragsbemessungsgrundlage für Bezieher von Entgeltersatzleistungen, die nach dem Regelentgelt bemessen werden

Beitragsbemessungsgrundlage (beitragspflichtige Einnahmen) für Bezieher von Übergangsgeld, Krankengeld, Verletztengeld oder Versorgungskrankengeld ist nach § 166 Absatz 1 Nummer 2 SGB VI 80 v. H. des der Entgeltersatzleistung zugrunde liegenden Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens (Regelentgelt).


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