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Rundschreiben

2015 - Rundschreiben Nr. 7

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Arbeitslosengeld II [RS 2015/07]
Sozialversicherungsrecht
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2015 - Rundschreiben Nr. 7



Ziff. II.1.1. RS 2015/07, Allgemeines

(1) Für die Krankenkassenwahlrechte der versicherungspflichtigen Bezieher von Arbeitslosengeld II gelten die Ausführungen in der gemeinsamen Verlautbarung der ehemaligen Spitzenverbände der Krankenkassen zum Krankenkassenwahlrecht vom 30. 6. 2008 sowie die nachfolgenden und weiteren ergänzenden Regelungen des GKV-Spitzenverbandes zum Krankenkassenwahlrecht [RS 2022/10].

(2) Eine Änderung der Leistungsart (z. B. Bezug von Arbeitslosengeld II im unmittelbaren Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld) allein begründet kein neues Krankenkassenwahlrecht. Die Mitgliedschaft kann in diesen Fällen unter Beachtung der Mindestbindungsfrist (§ 175 Absatz 4 Satz 1 SGB V, § 53 Absatz 8 Satz 2 SGB V) sowie der Kündigungsfrist (§ 175 Absatz 4 Satz 2 SGB V) gekündigt werden.


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