Category Image
Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 72 SGB IX Ziff. 1. RS 2001/02, Allgemeines

(1) Die Vorschrift fasst die für die Einkommensanrechnung beim Übergangsgeld für betroffene Rehabilitationsträger gemeinsam geltenden Regelungen zusammen. Hiervon abweichende Regelungen sind in den für die Rehabilitationsträger jeweils geltenden Leistungsgesetzen bestimmt.

(2) Für die gesetzliche Krankenversicherung findet die Vorschrift keine Anwendung. Hier gelten §§ 49 und § 50 SGB V.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Bayern
Grafik Firmenkundenservice

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Firmenkundenservice

Bankdaten

Hier finden Sie die Bankverbindungen und die Betriebsnummer der AOK Bayern