Umlage- und Erstattungssätze
Für das Umlageverfahren finden Sie hier die Umlage- und Erstattungssätze: Im Falle einer Krankheit handelt es sich um die Umlage U1, im Falle von Mutterschutz ist es die Umlage U2.
Umlage- und Erstattungssatz U1 Krankheit
Erstattungssatz | Umlagesatz |
---|---|
Bei 50 % Erstattung | 1,7 % |
Bei 60 % Erstattung | 2,2 % |
Bei 70 % Erstattung | 2,6 % |
Bei 80 % Erstattung | 3,8 % |
Umlage- und Erstattungssatz U2 Mutterschaft
Erstattungssatz | Umlagesatz |
---|---|
Bei 100 % Erstattung | 0,42 % |
Die AOK Bayern erstattet bei Beschäftigungsverboten zusätzlich zum weitergezahlten Entgelt die auf dieses Entgelt entfallenden tatsächlich gezahlten Arbeitgeberanteile des Gesamtsozialversicherungsbeitrags.
Stand
Erstellt am: 01.01.2025
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