Umlage- und Erstattungssätze 2019
Für das Umlageverfahren finden Sie hier die Umlage- und Erstattungssätze: Im Falle einer Krankheit handelt es sich um die Umlage U1, im Falle von Mutterschutz ist es die Umlage U2.
Umlage- und Erstattungssatz U1 Krankheit
Erstattungssatz | Umlagesatz |
---|---|
Bei 50 % Erstattung | 1,1 % |
Bei 60 % Erstattung | 1,6 % |
Bei 70 % Erstattung | 2,0 % |
Bei 80 % Erstattung | 3,1 % |
Umlage- und Erstattungssatz U2 Mutterschaft
Erstattungssatz | Umlagesatz |
---|---|
Bei 100 % Erstattung | 0,46 % |
Die AOK Bayern erstattet bei Beschäftigungsverboten zusätzlich zum weitergezahlten Entgelt pauschal 20 % für die auf dieses Entgelt entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
Stand
Zuletzt geprüft am: 01.07.2019
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