Umlage- und Erstattungssätze 2021
Für das Umlageverfahren finden Sie hier die Umlage- und Erstattungssätze: Im Falle einer Krankheit handelt es sich um die Umlage U1, im Falle von Mutterschutz ist es die Umlage U2.
Umlage- und Erstattungssatz U1 Krankheit
Erstattungssatz | Umlagesatz |
---|---|
Bei 50 % Erstattung | 2,0 % |
Bei 60 % Erstattung | 2,5 % |
Bei 70 % Erstattung | 2,9 % |
Bei 80 % Erstattung | 4,0 % |
Umlage- und Erstattungssatz U2 Mutterschaft
Erstattungssatz | Umlagesatz |
---|---|
Bei 100 % Erstattung | 0,69 % |
Die AOK Bayern erstattet bei Beschäftigungsverboten zusätzlich zum weitergezahlten Entgelt die auf dieses Entgelt entfallenden tatsächlich gezahlten Arbeitgeberanteile des Gesamtsozialversicherungsbeitrags.
Stand
Zuletzt aktualisiert: 28.12.2020
Das könnte Sie auch interessieren
Passende Informationen zu den Themen Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren, Mutterschutz und Ausgleichsverfahren
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit 1. Januar 2023 verbindlich.
Arbeitgeber müssen seit Januar 2023 die AU-Bescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Ab dem 1. Januar 2025 gibt es weitere Neuerungen.
Mehr erfahrenSozialversicherung und Elternzeit
Während Mutterschutz und Elternzeit ist die Fortzahlung des Arbeitsentgelts unterbrochen, die Sozialversicherung bleibt aber bestehen.
Mehr erfahrenEntgeltfortzahlungsversicherung
Kleinere und mittlere Betriebe sind gegen die finanziellen Risiken der Entgeltfortzahlung an arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte abgesichert. Dafür zahlen sie eine Umlage – die U1.
Mehr erfahrenKontakt zur AOK Bayern
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service
Bankdaten