Hallo liebes AOK-Team,
gibt es noch weitere Regeln wonach Kinder auch schon vor dem Vollenden des 25. Lebensjahres aus der Berücksichtigung beim PV-Abschlag rausfallen können?
Konkretes Beispiel: ist ein 23-jähriges erwerbstätiges und bei den Eltern ausgezogenes "Kind" dennoch in der PV zu berücksichtigen? Das Alter von 25 ist ja noch nicht erreicht...
Danke für die Antwort!
Freundliche Grüße,
Claudia