Wir haben einen ehrenamtlichen 2. Bürgermeister. Für seine Tätigkeit als 2. Bürgermeister bekommt er eine monatliche Entschädigung. Im Hauptberuf ist er Arzt und bei der Ärzteversorgung versichert. In der Rentenversicherung haben wir ihn beitragspflichtig angemeldet in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Mittlerweile ist er 67 Jahre alt und arbeitet immer noch als Arzt und bezieht bis jetzt keine Versorgung als Arzt. Ist es richtig, dass wir ihn in der Rentenversicherung weiterhin als versicherungspflichtig führen (Beitragsgruppenschlüssel 1)?
Dürfen wer erst wenn er eine Versorgung als Arzt erhält den Beitragsgruppenschlüssel 3 in der Rentenversicherung verwenden oder bereits wenn er die Altersgrenze erreicht hat und noch keine Versorgung erhält?