Expertenforum - Hanse-Fit Sozialversicherung bei Anwendung des § 37b EStG Pauschalbesteuerung

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  • 01
    Hanse-Fit Sozialversicherung bei Anwendung des § 37b EStG Pauschalbesteuerung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    für Sachleistungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, besteht die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung mit 30 % nach § 37b Abs. 2 EStG.


    Wir planen für unsere Mitarbeiter (Großkonzern) eine Firmenfitness-Mitgliedschaft bei einem überregional tätigen Anbieter abzuschließen, die im Jahr z.B. 800.000 EUR für den Arbeitgeber kostet. Die Mitgliedschaft ermöglicht die unentgeltliche Nutzung der örtlichen Sportanlagen sowie Fitnessstudios. Da die Mitgliedschaft in dieser Form Letztverbrauchern nicht angeboten wird, ist kein üblicher Endpreis am Abgabeort vorhanden. Die Teilnahme am Firmenfitnessprogramm ist dem einzelnen Mitarbeiter freigestellt und kostet bei Inanspruchnahme einen monatlichen Eigenanteil von 25 EUR, der im Rahmen der Lohnabrechnung vom Nettoverdienst einbehalten wird. Davon ausgehend das 1.000 Beschäftigte das Angebot "Firmenfitness-Mitgliedschaft" annehmen. Der Arbeitgeber macht für den geldwerten Vorteil aus der verbilligten Überlassung von der Möglichkeit der Pauschalbesteuerung mit 30 % Gebrauch.


    Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Pauschalsteuer nach § 37b Abs. 2 EStG sind die Kosten, die dem Arbeitgeber entstehen, abzüglich der von den Mitarbeitern getragenen Eigenanteile. Der jährliche geldwerte Vorteil und die Pauschalsteuer berechnen sich wie folgt:


    Gesamtkosten der Firmenmitgliedschaft 800.000 EUR

    Abzgl. Arbeitnehmeranteile - 300.000 EUR

    Geldwerter Vorteil im Jahr 500.000 EUR

    Davon 30 % Pauschalsteuer 150.000 EUR


    Nun unterliegt der Sachbezug ebenfalls der Sozialversicherungspflicht. Da dieser monatlich i.d.R. verbeitragt wird und monatlich mit Zu- und Abgängen hinsichtlich Nutzung der Firmenfitness-Mitgliedschaft zu rechnen ist, stellt sich uns die Frage wie dieser in diesem Fall monatlich zu ermitteln ist? Muss in diesem Fall monatlich die oben aufgeführte Rechnung durchgeführt werden um den monatlichen GwV zur Verbeitragung für jeden Mitarbeiter abzurechnen?


    Beispiel:

    Im Monat Oktober 2024:

    Gesamtkosten der Firmenmitgliedschaft im Monat Oktober 2024: 66.667 EUR

    Abzgl. Arbeitnehmeranteile - 25.000 EUR

    Geldwerter Vorteil Gesamt im Oktober 2024 41.667 EUR

    ./. 1.000 Mitarbeiter 41,67 EUR --> Verbeitragung bei jedem Mitarbeiter mit Nutzung der Firmen-Fitness?


    Im Monat November 2024:

    Gesamtkosten der Firmenmitgliedschaft im Monat Oktober 2024: 66.667 EUR

    Abzgl. Arbeitnehmeranteile - 23.750 EUR

    Geldwerter Vorteil Gesamt im Oktober 2024 42.917 EUR

    ./. 950 Mitarbeiter 45,18 EUR --> Verbeitragung bei jedem Mitarbeiter mit Nutzung der Firmen-Fitness?


    Vielen Dank für Ihre fachliche Rückmeldung.

  • 02
    RE: Hanse-Fit Sozialversicherung bei Anwendung des § 37b EStG Pauschalbesteuerung

    Guten Tag,
     
    das Expertenforum zum Sozialversicherungsrecht ist eine bundesweite Plattform, die dem Austausch von Meinungen, Wissen, Erfahrungen und persönlichen Gedanken dient. Dabei sind wir bemüht, auf die Fragestellungen der User einzugehen und diesen eine korrekte - jedoch nicht rechtsverbindliche - Auskunft zu geben. Eine schriftliche sowie rechtsverbindliche Mitteilung erhalten Sie in solchen Fällen durch die einzugsberechtigte Krankenkasse der betroffenen Person.
     
    Darüber hinaus bitten wir um Verständnis, dass wir nicht auf einzelne Beispielsberechnungen eingehen können. Dies würde den Rahmen dieses Forums sprengen.
     
    Ganz allgemein geben wir Ihnen gerne Auskunft:
     
    Der geldwerte Vorteil aus einer Firmen-Fitnessmitgliedschaft fließt den teilnehmenden Mitarbeitern als laufender Arbeitslohn monatlich zu. Daher muss eine monatliche Berechnung des geldwerten Vorteils pro Mitarbeiter erfolgen.
     
    Im Rahmen der Regelungen des §37b EstG kann der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil von Mitarbeitern für eine Firmenfitness-Mitgliedschaft mit 30 Prozent pauschal besteuern. Die vom Arbeitgeber mit den Anbietern vereinbarten Bruttovergütungen stellen die Berechnungsgrundlage dar. Diese mindern sich um die vom Arbeitnehmer zu entrichtenden Eigenbeteiligungen. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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