Guten Tag
muss für pflegende, beihilfeberechtigte Angehörige der Arbeitgeber Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen, obwohl der Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung mit Pflegeversicherung ist? Und erhält ein Beamter dadurch Rentenversicherungszeiten zusätzlich zu der Anerkennung der Pflegezeit in der Pension?
mfg