Expertenforum - Sozialversicherung Auf-Abbau von Wertguthaben

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  • 01
    Sozialversicherung Auf-Abbau von Wertguthaben

    Guten Tag, vielen Dank für die kompetenten Antworten.

    Eine Rückfrage noch: handelt es sich bei der Durchführung eines Sabbaticals, mittels bezahlter Freistellung durch Aufbau eines Wertguthaben grds. um ein Gesetz, was 70% des durchschnittlichen Entgelts als Vergütung zwingend vorschreibt oder gibt es Ausnahmen, unter diesem % Satz zu blieben, solange das Arbeitsverhältnis weiterhin voll der SV Pflicht unterliegt.


     

  • 02
    RE: Sozialversicherung Auf-Abbau von Wertguthaben

    Hallo Frau Vera,

    die angemessene Höhe des regelmäßigen Arbeitsentgelts während der Freistellungphase ergibt sich aus den §§ 7ff. SGB IV in Verbindung mit dem gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung über die „Sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ vom 31. März 2009.

    Darin heißt es, dass das Arbeitsentgelt während der Freistellungsphase mindestens 70 % und maximal 130 % des durchschnittlich gezahlten Arbeitsentgelts der unmittelbar vorangegangenen zwölf Kalendermonate der Arbeitsphase monatlich betragen „muss“. Ein durchschnittlicher Wert „außerhalb dieser Spanne“ wird als nicht angemessen angesehen und ist deshalb nicht zulässig.

    Abschließend möchten wir Sie bitten, zukünftig für Ihre Nachfrage, auf die Sie sich beziehen, nicht den Button „Neuer Beitrag“, sondern das Textfeld „Beitrag“ unterhalb der bisherigen Einträge im selben Thread zu nutzen. Dies erleichtert sowohl anderen Usern als auch uns, den Zusammenhang eines Sachverhalts besser nachvollziehen zu können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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