Sehr geehrte Damen und Herren,
Werkstudent Zahnarzt hat am 16.11. sein Zeugnis erhalten. Er ist noch bis März Student und noch nicht exmatrikuliert. Es ist auch noch keine Berufserlaubnis. Diese bekommt er voraussichtlich Anfang 2025.
Nach meiner Kenntnis ist das Studium mit Postzugang des vorläufigen Zeugnisses als beendet anzusehen. Wird die Beschäftigung fortgesetzt, endet auch die private Krankenversicherung bei den Eltern (Befreiungsantrag wurde bei der gesetzlichen KK gestellt), der AN wäre ab 12.2024 gesetzlich zu versichern.
ODER
Kann der Werkstudentenstatus durch die fehlende Berufserlaubnis als Zahnarzt nach dem Studium erhalten bleiben?
Vielen Dank Kluge