Sehr geehrtes Expertenteam,
muss der Arbeitgeber für ehrenamtliche Ortsvorsteher in Sachsen SV-Beiträge (insbesondere Rentenversicherungsbeiträge) für einen Teil der Dienstaufwandsentschädigung abführen, wenn diese einen gewissen Betrag übersteigt?
Vielen Dank im Voraus