Hallo,
folgender Fall:
Beschäftigung eines Minijobbers seit Jan. 2023.
Gehalt bis jetzt für jeden Monat: 520 €.
Im Nov. 2024 wurde beschlossen, dieser Person ein Weihnachtsgeld i.H.v. 520 € auszuzahlen.
Es besteht kein schriftlicher Arbeitsvertrag bzw. keine Vereinbarung in der angegeben ist, dass Weihnachtsgeld zusteht. Die Zahlung ist freiwillig.
Frage:
Ab wann ist diese Person sozialversicherungspflichtig und mit dem Beitragsschlüssel 1111 umzumelden?
Ab Nov 2024?
Oder rückwirkend zu Jan. 2024?
Ist die Person dann auch zukünftig mit dem Schlüssel 1111 zu belassen, wenn man vorausschend sagen kann, dass das monatliche Gehalt 520 € bleibt und es unklar ist, ob nächstes Jahr wieder Weihnachtsgeld gezahlt wird? Oder ist der Schlüssel 1111 nur für den Monat der Weihnachtsgeld-Zahlung (Nov. 2024) zu tätigen?
Danke vorab für Ihre Mühe.