Neues in den digitalen Meldeverfahren

Seite 1/4: Neues in den digitalen Meldeverfahren
Auch im Jahr 2025 wurden die digitale Meldeverfahren weiter ausgebaut. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Inhaltsübersicht

Rechtskreistrennung Ost und West entfällt

Seit dem 1. Januar gibt es keine unterschiedlichen Rechengrößen nach Rechtskreis West und Ost mehr. Das betrifft unter anderem die Beitragsbemessungsgrenze und die Bezugsgröße. Hintergrund der Trennung war, dass für die Ost-Bundesländer einkommensbedingt niedrigere Berechnungsgrößen als für die West-Bundesländer galten. Abhängig vom Meldezeitraum gelten aber unterschiedliche Bedingungen:

  • Für Meldezeiträume ab 2025 ist bei den DEÜV-Meldungen kein Rechtskreiskennzeichen mehr anzugeben.
  • Für Meldezeiträume bis einschließlich 31. Dezember 2024 bleibt die Rechtskreistrennung erhalten. Das gilt auch für die Jahresmeldungen und UV-Jahresmeldungen 2024, die spätestens am 17. Februar 2025 fällig sind. Auch für Stornierungsmeldungen ist die Rechtskreistrennung noch zu beachten.
  • Eine gesonderte Ab- oder Anmeldung zum Jahreswechsel aufgrund des Wegfalls der Rechtskreise ist nicht nötig.

Im SV-Meldeportal und in zertifizierten Entgeltabrechnungsprogrammen werden die Änderungen mit den Updates zum Jahreswechsel umgesetzt.

Rechtskreistrennung bleibt bei Beitragsnachweisen vorerst

Für die Übermittlung von Beitragsnachweisen müssen Arbeitgeber auch 2025 den Rechtskreis angeben. Dies ist zunächst bis 31. Dezember 2025 vorgesehen. Dies ist laut Rentenversicherung für die Ermittlung des Bundeszuschusses sowie Finanzstatistiken bis Ende 2025 erforderlich.

Außerdem ist die Trennung in Ost und West für die Beitragsabrechnung (Monatsabrechnung) und die Beitragsweiterleitung bis mindestens 31. Dezember 2025 notwendig.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 02.01.2025

Inhaltsübersicht
Alle Artikel im Thema
Zurück zum Thema
Zurück
Weiteres zum Thema
Zum Jahreswechsel immer aktuell informiert
Informationsservice für Registrierte
Die Informationen bei Trends & Tipps 2025 werden regelmäßig auf den neuesten Stand der Gesetzgebung aktualisiert. Lassen Sie sich per E-Mail informieren, sowie sich etwas Neues bei den Themen ergibt. Registrierte Nutzende können in ihrem Persönlichen Bereich den Informationsservice für Trends & Tipps abonnieren. Dafür einfach die gewünschten Checkboxen für das E-Paper und/oder für eins, mehrere oder alle Themen im Trends & Tipps-Themenspezial aktivieren. Sobald es relevante Änderungen in der Rechtslage gibt, erhalten Sie eine Information per E-Mail.

Expertenforum der AOK Bremen/Bremerhaven

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung - im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

E-Paper
Trends & Tipps 2025

Alle Informationen und Links zu den Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2024/2025 finden Sie im E-Paper zu den Trends & Tipps-Online-Seminaren zusammengefasst.

Trends & Tipps 2025 - E-Paper: Ansicht der Titelseite auf einem Tablet

Aktuelles

  • Entgeltfortzahlung und Krankengeld: Zwei Pflegekräfte schieben einen Mann im Rollstuhl.
    13.03.2025 | Newsletter Ausgabe 03/2025

    Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld

    Wenn Beschäftigte Krankengeld erhalten, melden Arbeitgeber Entgeltinfos an die Krankenkasse. Das Verfahren im Überblick.
  • BGF-Broschüren der AOK: alle sind digital verfügbar
    26.03.2025 | BGF-Broschüren

    Jetzt alle digital verfügbar

    Alle AOK-Broschüren rund um die Betriebliche Gesundheitsförderung stehen digital zum kostenlosen Download bereit.
  • Ideenwettbewerb der BGF-Koordinierungsstelle: Gesundheit am Arbeitsplatz
    20.03.2025 | Wettbewerb für die Gesundheit

    Aufruf an Unternehmen bis 49 Beschäftigte

    Bis 31. Mai 2025 können Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten am Ideenwettbewerb der BGF-Koordinierungsstelle teilnehmen.

Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.