Beitragskonto bei der AOK
Das Beitragskonto für Arbeitgeber spielt eine zentrale Rolle bei der Abwicklung der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Hier finden Sie Informationen, Anträge und Fragebögen.
Funktion des Beitragskontos
Die gesetzliche Krankenkasse, bei der ein Arbeitnehmer versichert ist, zieht als sogenannte Einzugsstelle die gesamten Sozialversicherungsbeiträge und die Umlage(n) zur Umlageversicherung vom Arbeitgeber ein.
Grundlage für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist das jeweilige Beitragskonto des Arbeitgebers bei der AOK. Auf dem Beitragskonto werden alle zu zahlenden Beiträge, Umlagen und entsprechende Zahlungen verbucht.
Antrag auf Kontoeröffnung für Firmenkunden
Möchten Sie einen Mitarbeiter bei der AOK Bremen/Bremerhaven anmelden und haben noch kein Beitragskonto? Seit dem 01.07.2023 ist die Kontoeröffnung nur noch per DEÜV-Verfahren möglich. Hierzu nutzen Sie eine eigene Software oder das SV-Meldeportal.
Welche Informationen werden zur Eröffnung eines Beitragskontos benötigt?
- Informationen zur Unternehmung
- Datenbaustein Grunddaten
- Datenbaustein Korrespondenzdaten
- Datenbaustein Dienstleisterdaten
- Wahl des Umlagesatzes (sofern eine Teilnahmeverpflichtung besteht)
- Datenbaustein Umlage
- Erteilung eines SEPA Lastschiftmandates
- Datenbaustein SEPA
Die Datensatzanfrage der Krankenkasse (DSKK) wird mit dem DSAK Datensatz beantwortet (Abgabegrund: 01). Zusätzlich besteht die Möglichkeit auch eigeninitiativ die Daten mit dem DSKK Datensatz zu übermitteln (Abgabegrund: 02) oder Änderung mitzuteilen. Die gilt für alle Datenbausteine. Sofern das erteilte SEPA Lastschriftverfahren widerrufen werden soll nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Sofern eine DEÜV-Übermittlung im Ausnahmefall nicht möglich ist, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Zahlung der Beiträge per SEPA-Lastschriftmandat
Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag und Umlagebeträge werden am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Am Fälligkeitstag müssen die Beiträge dem Girokonto der AOK gutgeschrieben sein.
Für die Beitragszahlung empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Damit ist gewährleistet, dass die Beitragszahlungen immer fristgerecht geleistet werden. Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie jederzeit widerrufen, um den Lastschrifteinzug zu beenden. Die Gläubigeridentifikationsnummer der AOK Bremen/Bremerhaven lautet: DE16ZZZ00000018499.
Auch das SEPA-Lastschriftmandat soll seit dem 01.07.2023 elektronisch übermittelt werden. Zur pünktlichen erstmaligen Durchführung der Lastschrift benötigen wir das schriftliche SEPA-Lastschriftmandat zehn Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin. Bitte überweisen Sie ggf. den ersten Sozialversicherungsbeitrag auf eines unserer Konten.
Für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats folgen Sie einfach diesen 4 Schritten:
- Nutzen Sie den Datensatz Krankenkassenmeldung (= DSAK).
- Wählen Sie als Empfänger der Meldung die Betriebsnummer der AOK Bremen/Bremerhaven: 20012084
- Wählen Sie den Abgabegrund 02 (= Änderungsmeldung).
- Wählen Sie den Datenbaustein SEPA-Lastschriftmandat (= DBSL).
Ist die Übermittlung des SEPA-Lastschriftmandats in Ausnahmefällen nicht möglich, wenden Sie sich gerne mit dem ausgefüllten Formular an uns.
Teilnahmen am Umlageverfahren
Die Umlage U1 ist eine Pflichtversicherung für Arbeitgeber, die nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigen. Arbeitgeber zahlen eine monatliche Umlage an die jeweilige gesetzliche Krankenkasse des Beschäftigten. Im Gegenzug erstattet sie Ihnen bei Krankheit ihres Beschäftigten einen prozentualen Anteil an der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Mit dem Umlagepflichtrechner können Sie ermitteln, ob Sie am Umlageverfahren teilnehmen müssen.
Auch die Wahl des Umlagesatzes kann einmal jährlich oder zu Beginn der Kontoeröffnung per DEÜV übermittelt werden.
Stand
Erstellt am: 18.01.2024
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