Online-Training Krankenkassenwahlrecht

Beschäftigte können ihre Krankenkasse frei wählen. Damit die Wahl der Krankenkasse rechtswirksam wird, sind Fristen zu beachten. Die Bindungsfrist dauert seit 1. Januar 2021 nur noch zwölf Monate.

Kassenwechsel einfacher

Krankenversicherungspflichtige sowie krankenversicherungsfreie Personen können ihre Krankenkasse aus verschiedenen Anbietenden der gesetzlichen Krankenversicherung frei wählen. Damit die Wahl der Krankenkasse rechtswirksam wird, sind Fristen zu beachten. Hierbei wird unterschieden, ob eine Krankenversicherungspflicht oder eine Versicherungsberechtigung als freiwilliges Mitglied neu eintritt oder ob das Mitglied sich aus einer bestehenden Mitgliedschaft heraus für eine neue Krankenkasse entscheidet.

Inhalte des Online-Trainings

  1. Einführung in das Krankenkassenwahlrecht
  2. Sofortiges Krankenkassenwahlrecht
  3. Krankenkassenwahlrecht bei bestehendem Versicherungsverhältnis
  4. Überblick Bindungsfristen
  5. Meldepflichten des Arbeitgebers beim Kassenwahlrecht

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Da­ten­schutz­hin­weis

Für die Nut­zung die­ses Ser­vice be­nö­ti­gen wir Ih­re pri­va­ten Da­ten nicht. Da­mit wir Sie je­doch über Neu­ig­kei­ten und Vor­tei­le des über die ge­setz­li­chen Re­gel­leis­tun­gen hin­aus­ge­hen­den Ser­vice‑ und Leis­tungs­port­fo­li­os der AOK in­for­mie­ren kön­nen, freu­en wir uns, wenn wir von Ih­nen ei­ni­ge zu­sätz­li­che frei­wil­lige An­ga­ben er­hal­ten. Le­sen Sie hier­zu bit­te den Da­ten­schutz­hin­weis der nach­fol­gen­den Ein­wil­li­gung.

Wir be­nö­ti­gen für die Be­ar­bei­tung Ih­rer Anfrage ei­ni­ge per­sön­li­che An­ga­ben. Die­se Fel­der sind ent­spre­chend als Pflicht­fel­der ein­ge­rich­tet (*). Zur Er­leich­te­rung der Kon­takt­auf­nah­me mit Ih­nen bit­ten wir Sie auch um An­ga­be Ih­rer Te­le­fon­num­mer.

Wenn Sie ei­ne Ein­wil­li­gung zur wei­te­ren Da­ten­nut­zung ge­ben, be­nö­ti­gen wir Ih­re voll­stän­di­ge Ad­res­se und aus recht­li­chen Grün­den und zu Ih­rer Iden­ti­fi­zie­rung auch Ihr Ge­burts­da­tum. Ei­ne Frei­ga­be zur Da­ten­nut­zung ist erst ab dem 15. Le­bens­jahr mög­lich. Um si­cher­zu­stel­len, dass Ih­re Da­ten nicht von Drit­ten ein­ge­tra­gen wur­den, sen­den wir Ih­nen per E‑Mail ei­nen Be­stä­ti­gungs­link zu.

Die Er­he­bung und Ver­ar­bei­tung Ih­rer Da­ten er­folgt auf frei­wil­li­ger Ba­sis. Ihr Ein­ver­ständ­nis kön­nen Sie oh­ne für Sie nach­tei­li­ge Fol­gen ver­wei­gern be­zie­hungs­wei­se je­der­zeit mit Wir­kung für die Zu­kunft wi­der­ru­fen. Dies be­rührt nicht die Recht­mä­ßig­keit der bis­her er­folg­ten Ver­ar­bei­tung.

All­ge­mei­ne In­for­ma­ti­o­nen zur Da­ten­ver­ar­bei­tung und zu Ih­ren Rech­ten fin­den Sie un­ter www.aok.de/hb/datenschutzrechte. Bei Fra­gen wen­den Sie sich an die AOK Bre­men/​Bre­mer­ha­ven, Bür­ger­meis­ter-Smidt-Stra­ße 95, 28195 Bre­men oder an un­se­re Da­ten­schutz­be­auf­trag­te un­ter datenschutz@hb.aok.de.

Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung

Ich bin da­mit ein­ver­stan­den, dass die AOK Bre­men/​Bre­mer­ha­ven mei­ne an­ge­ge­be­nen Da­ten ver­ar­bei­tet und ver­wen­det, um mich über die Vor­tei­le und Neu­ig­kei­ten der AOK so­wie zu pri­va­ten Zu­satz­ver­si­che­run­gen von Ver­trags­part­nern der AOK in­for­mie­ren und be­ra­ten zu kön­nen und um Mei­nungs­for­schung durch­füh­ren zu kön­nen, auch per E‑Mail, Te­le­fon oder SMS. Die­se Ein­wil­li­gung ist frei­wil­lig und ich kann sie je­der­zeit wi­der­ru­fen.

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