Rubrik: Beiträge zur Sozialversicherung

Beschreibung

Die Rentenversicherungsträger sind gesetzlich beauftragt, mindestens alle vier Jahre bei jedem Arbeitgeber zu prüfen, ob diese ihre Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen. Die Prüfung wird als Betriebsprüfung bezeichnet. Zu diesem Zweck vereinbaren Betriebsprüfende der Rentenversicherung mit dem jeweiligen Arbeitgeber in der Regel einen Termin, um die entsprechenden Unterlagen vor Ort einzusehen. Das Seminar bereitet Arbeitgeber optimal auf die Betriebsprüfung vor und gibt wertvolle Tipps zu den Entgeltunterlagen.

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