Die Ausbildungsvergütung ist häufig im Tarifvertrag festgelegt. Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, erhalten Auszubildende mindestens eine gesetzliche Mindestvergütung.
Dabei wurde jeweils eine Mindestausbildungsvergütung für das erste Lehrjahr festgelegt. Diese beträgt bei:
Ausbildungsbeginn 2023: 620 Euro
Ausbildungsbeginn 2024: 649 Euro
Ausbildungsbeginn 2025: 682 Euro
Für die Folgejahre wird die Mindestausbildungsvergütung vom Gesetzgeber jeweils zum Jahresende festgesetzt.
Ausgehend von dieser festgelegten Mindestausbildungsvergütung bei Ausbildungsbeginn sind prozentuale Aufschläge für die folgenden Lehrjahre vorgesehen. Der oder die Auszubildende erhält dabei 18 Prozent (zweites Lehrjahr), 35 Prozent (drittes Lehrjahr) beziehungsweise 40 Prozent (viertes Lehrjahr) über dem jeweiligen Einstiegsbetrag für das erste Ausbildungsjahr.
Die Mindestvergütungen bei Ausbildungsbeginn im Jahr 2022 liegen bei:
1. Lehrjahr: 585,00 Euro
2. Lehrjahr: 690,30 Euro
3. Lehrjahr: 789,75 Euro
4. Lehrjahr: 819,00 Euro
Die Mindestvergütungen bei Ausbildungsbeginn im Jahr 2023 liegen bei:
1. Lehrjahr: 620,00 Euro
2. Lehrjahr: 731,60 Euro
3. Lehrjahr: 837,00 Euro
4. Lehrjahr: 868,00 Euro
Die Mindestvergütungen bei Ausbildungsbeginn im Jahr 2024 liegen bei:
1. Lehrjahr: 649,00 Euro
2. Lehrjahr: 766,00 Euro
3. Lehrjahr: 876,00 Euro
4. Lehrjahr: 909,00 Euro
Die Mindestvergütungen bei Ausbildungsbeginn im Jahr 2025 liegen bei:
1. Lehrjahr: 682,00 Euro
2. Lehrjahr: 805,00 Euro
3. Lehrjahr: 921,00 Euro
4. Lehrjahr: 955,00 Euro
Ausnahmen von der Mindestvergütung sind möglich, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften für einzelne Branchen eigene Vereinbarungen treffen.