Beiträge zur Sozialversicherung

Thema

Beiträge zur Sozialversicherung

Arbeitgeber sind bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dafür verantwortlich, die Beiträge zu berechnen und an die Einzugsstellen (gesetzliche Krankenkassen) zu zahlen. Die Krankenkassen erhalten von den Arbeitgebern die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) und leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.

Aktuelles

  • Teilnehmende eines Trends & Tipps Online-Seminars sitzen an einem Tisch und schauen sich die Präsentation an.
    28.11.2024 | Online-Seminar

    Trends & Tipps 2025

    Sie möchten wissen, was im nächsten Jahr in der SV wichtig wird? Melden Sie sich jetzt zu einem der kostenfreien Online-Seminare an.
  • Jahresarbeitsentgeltgrenzen und Beitragssätze 2025: Ein Laptop zeigt die aktuelle Seite Beitragssätze 2025
    23.12.2024 | SV-Beiträge 2025

    Jahreswechsel und Sozialversicherung

    Die Pflegeversicherungsbeiträge steigen und auch die Jahresarbeitsentgeltgrenzen und Beitragsbemessungsgrenzen erhöhen sich.
  • Insolvenzgeldumlage 2025 steigt: Mann sitzt am Schreibtisch und stützt seinen Kopf ab
    20.12.2024 | Sozialversicherungsbeiträge

    Insolvenzgeldumlage steigt 2025

    Die Insolvenzgeldumlage steigt zum 1. Januar 2025 auf 0,15 Prozent. Damit ist der gesetzlich festgelegte Wert wieder in Kraft.
Weiteres zum Thema

E-Paper Beiträge zur Sozialversicherung

Auf welcher Basis die Beitragsberechnung erfolgt und wer die Beiträge trägt, über diese und weitere Themen informiert die Broschüre anschaulich und praxisnah mit vielen wertvollen Tipps.

Cover der gesundes unternehmen – Fachinformationen für Arbeitgeber 2024 – Beiträge zur Sozialversicherung

AOK-Broschüre: Minijobs

Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in dieser Broschüre vor.

Passende Beiträge im Expertenforum

Sie haben Fragen zu den Themen Beiträge zur Sozialversicherung? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Experten.

Wechseln und profitieren: So überzeugt die AOK

Bewährter Service, starke Leistungen: Sie kennen uns als verlässlichen Partner beim Thema Sozialversicherung. Mit unseren Angeboten möchten wir Sie auch bei Ihren Gesundheitszielen unterstützen.

Überzeugen Sie sich selbst

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zu den Themen Ausbilden und Sozialversicherung, Betriebliche Altersversorgung (bAV), Beschäftigung älterer Arbeitnehmer, Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, Beschäftigte einstellen, Künstlersozialabgabe, Kurzarbeit und Schlechtwetter, Meldung zur Sozialversicherung, Pflegeversicherung und Pflegezeit, Sozialversicherungspflicht und -freiheit, Studenten und Praktikanten

Arbeitsrecht: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege

Bei einer akut auftretenden Pflegesituation von Angehörigen haben Beschäftigte das Recht, sich von der Arbeit freistellen zu lassen.

Mehr erfahren
Künstlersozialabgabe

Unternehmen, die selbstständige Kunstschaffende oder Publizistinnen oder Publizisten beauftragen, sind bei der Künstlersozialkasse (KSK) abgabepflichtig.

Mehr erfahren
Beschäftigung von Geflüchteten

Asylbewerbende und anerkannte Geflüchtete zu beschäftigen, ist in den letzten Jahren deutlich vereinfacht worden. Dem wachsenden Fachkräftemangel kann so begegnet werden.

Mehr erfahren

Aktuelle Dokumente in der Rechtsdatenbank

Passende Dokumente zum Thema Beiträge zur Sozialversicherung
  • Arbeitsentgelt

    Im § 14 SGB IV stehen die Grundsätze und Begriffsbestimmungen zu Arbeitsentgelt und zu sonstigem Einkommen.

    Mehr erfahren
  • Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

    Weihnachts- und Urlaubsgeld wird aus einem besonderen Anlass gezahlt. § 23a SGB IV enthält nähere Regelungen dazu.

    Mehr erfahren

Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.