Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Arbeitgeber können die Qualifikation ausländischer Bewerbender in vielen Fällen nicht zuverlässig beurteilen, weil Ausbildungssysteme sowie Berufsabschlüsse von Land zu Land sehr unterschiedlich sind. Um mehr Transparenz zu schaffen, können Bewerbende ihre im Ausland erlangten Abschlüsse und Qualifikationen in Deutschland prüfen und gegebenenfalls anerkennen lassen.

Anerkennung von Bildungsabschlüssen

Bildungsabschlüsse, die im Ausland erworben wurden, können in Deutschland anerkannt werden, wenn sie mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sind. Die jeweilige Anerkennungsstelle findet sich in einer Suchmaschine des Bundes.

Anerkennung von Berufsabschlüssen

Für viele Berufe ist die Anerkennung des Berufsabschlusses eine Grundvoraussetzung für eine Beschäftigung. Maßgeblich ist das Anerkennungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, 2017). Zuständig sind in der Regel die regionalen Kammern.

In nichtreglementierten Berufen (beispielsweise Angestellte im Einzelhandel oder IT-Systemelektroniker) ist keine formelle Anerkennung des Abschlusses für die Beschäftigung erforderlich.

Make it in Germany

Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland

Die Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet eine Erstberatung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Sie ist unter der Rufnummer 030 1815-1111 zu erreichen.

Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse

Für die Anerkennung von Abschlüssen und Studienleistungen, um ein Studium zu beginnen oder fortzuführen, sind die deutschen Hochschulen zuständig. Das gilt auch für ausländische Studierende und ihre bisher erreichten Qualifikationen. Für die Bewertung gibt die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) länderspezifische Empfehlungen heraus. Um in Deutschland den in einem Studium erlernten Beruf auszuüben, müssen ausländische Bewerbende ihren ausländischen Hochschulabschluss anerkennen lassen. Auch dafür wenden sie sich an die jeweilige Anerkennungsstelle in dem Bundesland, in dem sie wohnen oder wohnen wollen.

Besonderheit: Personen mit Abschlüssen deutscher Auslandsschulen

Im Gegensatz zu anderen Drittstaatsangehörigen haben Personen mit Abschlüssen deutscher Auslandsschulen einen erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Ihnen wird von der Ausländerbehörde der Aufenthaltstitel zum Zweck der betrieblichen qualifizierten Ausbildung ohne Zustimmung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit erteilt.

Nach ihrer Ausbildung können sie für jede Beschäftigung entsprechend ihrer Qualifikation eingestellt werden – ohne Prüfung, ob eine bevorrechtigte Person zur Verfügung steht. Die ZAV prüft nur, ob die Arbeitsbedingungen vergleichbar mit denen der deutschen Beschäftigten sind. Auch Personen mit Abschlüssen deutscher Auslandsschulen, die ein Hochschulstudium in Deutschland oder im Ausland absolviert haben, profitieren von diesen vereinfachten Bedingungen.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 01.01.2024

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