Künstlersozialabgabe

Thema

Künstlersozialabgabe

Unternehmen, die Werke und Leistungen selbstständiger Kunstschaffender oder journalistisch Tätiger gegen Entgelt in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu zahlen. Grundlage bei der Berechnung der Abgabe sind alle in einem Kalenderjahr an diese Selbstständigen gezahlten Entgelte.

Weiteres zum Thema

Expertenforum der AOK Bremen/Bremerhaven

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung - im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zu den Themen Beiträge zur Sozialversicherung, Grundlagen der Beitragsberechnung, Beschäftigte einstellen

Fälligkeit der Sozialversich­erungsbeiträge

Diese Fristen für Beitragsnachweise und Überweisungen der Sozialversicherungsbeiträge sollten Arbeitgeber einhalten.

Mehr erfahren
Beitragszuschuss zur Krankenversicherung

Ist ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin aufgrund des Einkommens krankenversicherungsfrei, zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.

Mehr erfahren
Ausnahmen von der paritätischen Beitragszahlung

Arbeitgeber und Beschäftigte tragen Sozialversicherungsbeiträge je zur Hälfte. Aber es gibt Ausnahmen von der paritätischen Beitragszahlung.

Mehr erfahren

Aktuelle Dokumente in der Rechtsdatenbank

Passende Dokumente zum Thema Künstlersozialabgabe
  • Künstlersozialversicherungsgesetz

    Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten (KSVG).

    Mehr erfahren
  • Meldepflichten des Arbeitgebers

    Die Prüfung der Erfüllung der Meldepflicht des Arbeitgebers wird in § 28p SGB IV geregelt.

    Mehr erfahren

Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.