Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 3 EntgFG Ziff. 4.3. RS 1998/01
§ 3 EntgFG Ziff. 4.3. RS 1998/01, Anrechnung von nicht ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeiten
(1) Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, für die keine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde (vgl. § 5), sind grundsätzlich nicht auf die Dauer der Entgeltfortzahlung anzurechnen.
(2) Tage, für die ohne ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Arbeitsentgelt fortgezahlt wurde, sind jedoch dann auf den 6-wöchigen Entgeltfortzahlungsanspruch anzurechnen, wenn glaubhaft dargelegt wird, dass eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit vorliegt (vgl. BSG vom 9. 9. 1981 — 3 RK 51/80 —, USK 81143, EEK IV/022). Der glaubhafte Nachweis ist grundsätzlich als erbracht anzusehen, wenn sich eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit an eine nicht ärztliche bescheinigte Arbeitsunfähigkeit unmittelbar anschließt.
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