Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 9 EntgFG Ziff. 2.4. RS 1998/01
§ 9 EntgFG Ziff. 2.4. RS 1998/01, Stationäre medizinische Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahme
Nicht jede Maßnahme der medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitation löst einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung aus. Der Gesetzgeber hat den Anspruch auf solche Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation beschränkt, die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation stationär durchgeführt werden. Die Maßnahmen müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang und einem konkreten krankhaften Gesundheitszustand stehen, selbst wenn dieser noch nicht zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat.
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