Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Insolvenzgeldumlage
Beiträge - Insolvenzgeldumlage
Die Insolvenzgeldumlage beträgt 0,06 Prozent. Sie ist grundsätzlich von allen Arbeitgebern allein zu tragen und zusammen mit den anderen Beiträgen abzuführen. Ausgenommen sind lediglich Privathaushalte, die Arbeitgeber der öffentlichen Hand sowie die diplomatischen und konsularischen Vertretungen ausländischer Staaten.
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