Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Was genau ist bAV?
Betriebliche Altersversorgung - Was genau ist bAV?
Die bAV ist eine arbeitsrechtliche Zusage des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer. Die Finanzierung dieser Zusage, zum Beispiel durch Entgeltumwandlung, bringt Berührungen mit weiteren Rechtsbereichen mit sich. Für die Lohnabrechnung beispielsweise das Steuer- und Sozialversicherungsrecht, für den Versicherungsvertrag das Versicherungsrecht. Sowohl für die Einrichtung und Beratung der bAV als auch für ihre Verwaltung sind deshalb umfassende Kenntnisse erforderlich. Hinzu kommt, dass das Betriebsrentengesetz den Arbeitgeber grundsätzlich in die Erfüllungshaftung der zugesagten Leistung gegenüber seinen Arbeitnehmern nimmt – selbst dann, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt.
Betriebsrentengesetz
Eine genaue Kenntnis des Betriebsrentengesetzes (konkret: Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung – kurz: BetrAVG) ist unabdingbare Voraussetzung für eine im arbeitsrechtlichen Sinn korrekte bAV. Nur dadurch kann eine zukünftige Inanspruchnahme des Arbeitgebers wegen fehlerhafter Gestaltung und Durchführung auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Eine grundsätzliche Haftungsfreistellung des Arbeitgebers ist jedoch nicht möglich.
Aus dem Betriebsrentengesetz ergibt sich für den Arbeitgeber eine Vielzahl an Pflichten in der Durchführung der bAV und ihrer Verwaltung. Die wichtigsten sind:
- Dokumentationspflicht,
- Informationspflicht,
- Archivierungspflicht,
- Beratungspflicht,
- Erfüllungspflicht,
- Informationspflicht bei Tarifbindung/Anlehnung an Tarifvertrag.
Rechtsstellung des Arbeitgebers in der bAV
- Die Kurzfassung lautet: Der Arbeitgeber hat nur Pflichten – der Arbeitnehmer nur Rechte.
Die Grundlage für diese Aussage findet man an vielen Stellen im aktuellen BetrAVG. Nicht ohne Grund wird es von vielen Arbeitsrechtlern als Arbeitnehmerschutzgesetz bezeichnet. Dem Arbeitgeber obliegen aber die Wahl der Zusage, die Auswahl des bAV-Beratungsunternehmens, die Auswahl des Durchführungswegs und die Entscheidung für den richtigen Versorgungsträger/Versicherer.
Versicherer
Die Wahl des richtigen Versicherers zählt zu den wichtigsten Entscheidungen vor und während der Einrichtung einer bAV. Die langfristige Verpflichtung des Arbeitgebers macht eine Prüfung der Versicherer hinsichtlich ihrer Bonität und Eigenmittelausstattung sowie des Kapitalanlagemodells unabdingbar. Bei zukünftig fortdauerndem Niedrigzins kommt der Prüfung des Kapitalanlagemodells hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Plausibilität heute und in der Zukunft eine überragende Bedeutung zu.
Berater
In der bAV steht der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern in der Pflicht. Dieser kann er sich nicht entziehen, auch nicht durch die Beauftragung von Versicherungsvermittlern oder -maklern. Berater sind lediglich Erfüllungsgehilfen des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern.
Da der Arbeitgeber für eine vollständige Beratung haftet, sollte er ein hohes Eigeninteresse an der Beauftragung von qualifizierten und spezialisierten bAV-Beratern haben. Am falschen Ende zu sparen – das kann später teure Folgen nach sich ziehen. Einen ersten Anhaltspunkt liefert das Vermittlerregister unter vermittlerregister.info, in dem jeder Versicherungsvermittler erfasst sein muss.
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