Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung - Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung
Direktversicherung
Die Direktversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten seiner Beschäftigten abschließt. Die Beiträge können vom Arbeitnehmer (arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung; aus dem Arbeitsentgelt oder aus Sonderzahlungen) oder vom Arbeitgeber getragen werden (firmenfinanzierte Direktversicherung). Der Anspruch auf Leistung steht dem Arbeitnehmer direkt gegen den Versicherer zu.
Pensionskasse
Hierbei handelt es sich um Versorgungseinrichtungen, die von einem oder mehreren Unternehmen gebildet werden. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber gezahlt; allerdings haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich hieran zu beteiligen.
Pensionsfonds
Pensionsfonds sind Versorgungseinrichtungen, die den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen einräumen. Der Fonds wird durch Zahlungen des Arbeitgebers finanziert. Arbeitnehmer können sich mit Beiträgen aus einer Entgeltumwandlung am Pensionsfonds beteiligen.
Pensionszusage
Bei der Pensionszusage, die auch als unmittelbare Versorgungszusage oder Direktzusage bezeichnet wird, ist der Arbeitgeber Träger der Versorgung ohne Zwischenschaltung eines selbständigen Versorgungsträgers. Er sagt den Beschäftigten unmittelbar die Zahlung einer Alters-, Invaliditäts- und/oder Todesfallversorgung zu. Dafür bildet er Pensionsrückstellungen in der Bilanz. Eine Beteiligung des Arbeitnehmers mittels Entgeltumwandlung ist möglich.
Bei Eintritt des Versorgungsfalls hat der Arbeitnehmer einen direkten Anspruch gegen den Arbeitgeber. Bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein die Zahlungen der zugesicherten Versorgungsleistungen an die Arbeitnehmer.
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen gebildet wird. Sie dient dem Arbeitgeber zur Finanzierung und Erfüllung seiner Versorgungszusage an den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer selbst hat keinen Anspruch auf Leistungen gegenüber der Unterstützungskasse, sondern nur seinem Arbeitgeber gegenüber.
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