Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Grundzüge des Meldeverfahrens
Meldungen - Grundzüge des Meldeverfahrens
Damit die Träger der Sozialversicherung ihre Aufgaben reibungslos und zügig erledigen können, sind die Arbeitgeber verpflichtet, Meldungen für ihre Beschäftigten (auch für geringfügige Beschäftigungen) bei der zuständigen Einzugsstelle zu erstatten. Zudem haben Arbeitgeber bestimmter Branchen (Mitführungspflicht) eine Sofortmeldung an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) abzugeben.
Die Meldungen sind als gesicherte und verschlüsselte elektronische Daten aus systemgeprüften Programmen oder mittels systemgeprüfter maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu übermitteln. Diese Regelung gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens; auch wer nur einen Arbeitnehmer beschäftigt, muss sich der Technik bedienen.
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpflichten
Die Abgabe der Meldungen gehört zu den sozialrechtlichen Aufgaben der Arbeitgeber. Der Beschäftigte muss alle notwendigen Angaben machen und die Unterlagen vorlegen, die der Arbeitgeber zur Erfüllung dieser Meldepflicht benötigt.
Beauftragt der Arbeitgeber einen Dritten mit der Entgeltabrechnung und der Wahrnehmung der Meldepflichten, haftet er weiterhin in vollem Umfang für die Erfüllung der Pflichten gegenüber dem jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger oder der berufsständischen Versorgungseinrichtung.
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