Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Umlagen
Minijobs - Umlagen
Zusätzlich zu den Sozialversicherungsabgaben zahlt der Arbeitgeber 2024 für geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigungen folgende Umlagen:
- Umlage U1 (Aufwendungsersatz für Entgeltfortzahlung bei Krankheit, 80 Prozent): 1,1 Prozent
- Umlage U2 (Aufwendungsersatz bei Mutterschutz, 100 Prozent): 0,24 Prozent
- Insolvenzgeldumlage: 0,06 Prozent
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