Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. II.2.1.4. RS 2010/04
Ziff. II.2.1.4. RS 2010/04, Juristische Personen des Privatrechts
Juristische Personen des Privatrechts sind unabhängig von ihrer Rechtsform umlagepflichtig. Die Gemeinnützigkeit einer solchen juristischen Person des Privatrechts führt nicht dazu, dass sie von einer Umlagepflicht befreit ist, da diese Rechtsperson nicht unter die Befreiungstatbestände des § 358 Absatz 1 Satz 2 SGB III fällt (z. B. gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragener Verein, private Stiftung). Daher unterliegen z. B. folgende Arbeitgeber der Umlagepflicht: Deutsche Caritasverband e. V., Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V., Deutsche Malteser Hilfsdienst e. V. und Deutsche Malteser gGmbH.
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